Der Blick zum Nachbarn

 

Angenommen, Sie haben schon den »idealen« Standort »ausgeguckt«. Dann sollten Sie Ihren Blick noch ein wenig weiter schweifen lassen: zum Grundstück Ihres Nachbarn!

Nicht nur, weil Ihr künftiger Ausblick ihm ja gleichzeitig »neuen Einblicke« geben würde, sondern vor allem, weil es - wie bei jeder Baumaßnahme - auch beim Bau oder Anbau eines Wintergartens Vorschriften zu beachten gilt, die die Lage zum Nachbargrundstück betreffen....

So muß zunächst der vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten werden. Aber auch, wenn dies gewährleistet ist, kann es sich als notwendig herausstellen, Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften für die Bauausführung zu beantragen. In solchen Fällen erhält man die Zustimmung der Baubehörde eher oder nur, wenn die Nachbarn keine Einwände haben.

Bei einem gutnachbarlichen Verhältnis dürfte es ohnehin selbstverständlich sein, anstehende Baumaßnahmen anzukündigen... wie man üblicherweise ja später auch gemeinsam Richtest feiert. Einen Fall gibt es, wo die »Teilnahme« der Nachbarn an Ihrem Bauprojekt fast zwingend erforderlich ist: wenn Sie Bewohner eines Reihenhauses sind. Dann kann die Hürde der Rechtsprobleme nämlich so hoch sein, daß es leichter wird, »über den eigenen Schatten zu springen« und gleich mit dem Nachbarn zusammen ein gemeinsames Wintergarten-Projekt in Angriff zu nehmen. Dabei kann es sich dann um einen großen durchgehenden oder einen mit Trennwänden versehenen Anbau handeln - wichtig ist, daß sich alle beteiligen und man dadurch zu einer einheitlichen optischen Außengestaltung der Reihenhaus-Reihe kommen kann. (Welche Vorschriften in Ihrem Fall zu beachten sind, klären Sie am besten durch eine (formlose) Bauvoranfrage.)

Der Blick zum Nachbarn ist aber noch aus einem dritten Grund wichtig:

Etwa vorhandene Bäume könnten für Ihren Wintergarten eine willkommene natürliche Beschattung abgeben - oder den erwünschten Lichteinfall behindern...

»Verläßlich« sind solche Effekte natürlich nicht, denn:

Wer garantiert schon, daß der von Ihnen eingeplante fremde Baum im nächsten Jahr dort noch stehen wird? Deshalb ist es notwendig, die Wahl des Standorts mit Überlegungen und Entscheidungen in Bezug auf ein eigenes, dauerhaftes Beschattungssystem für Ihren Wintergarten zu verknüpfen.

 

Das Baugenehmigungsverfahren

Bitte informieren Sie sich unbedingt, bevor Sie einen Wintergarten aufstellen, wer welche Unterlagen erstellen und einreichen muß. Diese Informationen erhalten Sie auf dem für Sie zuständigen Bauamt.